Pflegepakete als Kassenleistung
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen gemäß § 40 Abs. 1 SGB XI bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat bezahlt. Berechtigt sind alle Versicherten, bei denen einer der Pflegegrade 1 - 5 vorliegt und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Um den Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch geltend zu machen, müssen Pflegebedürftige oder deren Bevollmächtigte einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Oftmals scheitern die Pflegehaushalte an dieser bürokratischen Hürde.
In dieser Situation hilft der spezielle MEDI-PAKET-Service von MEDI-MARKT unter www.medi-paket.de. Mit nur wenigen Klicks können Interessierte ihr persönliches MEDI-PAKET bequem online bestellen. MEDI-MARKT übernimmt dann alle weitere Schritte - von der Antragstellung über die monatliche Lieferung der Pflegepakete direkt an die Haustür bis hin zur Kostenabrechnung.