Wird die individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, können Sie sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen - ebenso ist eine Erstattung von Beträgen durch die Krankenkasse möglich.
Wird die individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, können Sie sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen - ebenso ist eine Erstattung von Beträgen durch die Krankenkasse möglich.