Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt allen Versicherten mit planbarem Einkommen bereits zum Jahresbeginn ihre Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro, höchstens zehn Euro.