Regelmäßige Versorgung bei der häuslichen Pflege

Damit gesetzlich Versicherte von ihren Angehörigen zu Hause optimal versorgt werden können, kommt die Pflegekasse nicht nur für technische Pflegehilfsmittel, sondern auch für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf. Das heißt: Wenn ein Pflegegrad genehmigt wurde, haben Sie Anspruch* auf eine regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

*indikationsabhängig, nach §40, SGB XI

 

Zur Erleichterung der Pflege zu Hause erhalten gesetzlich Versicherte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat kostenfrei.*   
Voraussetzungen hierfür sind, dass

  1. über ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) ein individueller Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wurde
  2. Sie zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von einem Angehörigen, auch mit punktueller Unterstützung durch einen Pflegedienst, gepflegt werden und
  3. Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht haben.

* indikationsabhängig, nach § 40, SGB XI

Ihre Vorteile bei MEDI-MARKT:

Mit seinem breiten Sortiment an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist MEDI-MARKT für alle Belange rund um die hygienische Pflege im häuslichen Umfeld ein qualifizierter Ansprechpartner. Auch wenn Sie bereits durch einen anderen Anbieter mit Pflegehilfsmitteln beliefert werden, können wir Ihre Versorgung – nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse – übernehmen und optimieren.

  

Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten bei der Beantragung Ihrer Pflegehilfsmittel.

  

Ihre Pflegehilfsmittel werden individuell und bedarfsgerecht für Sie zusammengestellt.

  

Wir liefern Ihre Produkte auf Rezept versandkostenfrei und ohne sonstige Mehrkosten – auf Wunsch auch als monatliche Lieferung.

  

Wir rechnen die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

  

Sie können sich entspannt auf eine regelmäßige Belieferung ohne erneute Bestellung verlassen.

  

Entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf der Hilfsmittel, sind jederzeit Änderungen möglich.

  

Bei uns erhalten Sie alles für Ihre Versorgung aus einer Hand.

Handschuhe
 

Die Vinyl-Handschuhe der Marke SEGUNA können in vielerlei medizinischen und nicht-medizinischen Bereichen eingesetzt werden.

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Schutzunterlage
 

Die SEGUNA Schutzunterlage eignet sich ausgezeichnet als Krankenunterlage und zum Schutz gegen Verunreinigungen von Liege- und Sitzflächen.

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Händeantiseptikum
 

Das wirksame SEGUNA Ethasept Händedesinfektionsmittel ist hautfreundlich und gebietet Bakterien, Viren und Pilzen sofort Einhalt.

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Flächendesinfektion
 

Das SEGUNA Hygiene Flächendesinfektionsmittel beseitigt flächendeckend Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Pilze.

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1. Schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse

Detaillierte Angaben zum Pflegebedarf sind in dieser Phase noch nicht notwendig. Wenn die pflegebedürftige Person eigenständig keinen Antrag stellen kann, übernehmen vertretungsberechtigte Personen mit einer entsprechenden Vollmacht diese Aufgabe.

2. Führen eines Pflegetagebuchs

Notieren Sie über ein bis zwei Wochen hinweg, welche Art und Intensität von zusätzlicher Unterstützung im Pflegealltag benötigt wird. Halten Sie alle Krankenhaus-, Arzt-, Reha-Berichte, etc.  als Kopie bereit.

3. Termin mit MDK-Gutachter

Stellen Sie bei der Begutachtung den Alltag realitätsgetreu ohne Dramatisierung oder Beschönigung dar. Der Fokus der Begutachtung liegt auf der Selbstständigkeit des Antragstellers. Dabei wird erhoben, welche Aktivitäten die Person eigenständig durchführen kann und wobei sie in welchem Umfang Hilfe benötigt.

4. Gutachten mit Einstufung

Im Nachgang zum Besuch empfiehlt der MDK-Gutachter eine Einstufung in einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 und reicht das Gutachten an die Pflegekasse weiter.

5. Bescheid der Pflegekasse

Ihre Pflegekasse sendet Ihnen den Bescheid über den genehmigten Pflegegrad zu.

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