Sie haben Fragen zu Details der Hilfsmittelversorgung bei MEDI-MARKT? Hier finden Sie die Antworten.

Kontaktaufnahme

Falls Sie Fragen haben oder eine Bestellung bei MEDI-MARKT aufgeben möchten, erreichen Sie uns über folgende Wege:
Per E-Mail: kontakt@medi-markt.de
Telefonisch: 0621 391 56 57 44

Die MEDI-MARKT steht Ihnen Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Unsere Fachberater beantworten gerne Ihre Fragen.

Als Versorgungspartner der Krankenkasse nehmen wir unsere Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber sehr ernst. Deshalb wollen wir Ihnen optimalen Service und größtmögliche Sicherheit rund um Ihre Hilfsmittel bieten.

Um eine lückenlose Hilfsmittelversorgung zu gewährleisten, streben wir danach, mit unseren Kunden im Austausch zu bleiben. So suchen wir beispielsweise das Gespräch mit Ihnen, um Ihren aktuellen Bestand an Hilfsmitteln zu erfahren oder um Sie über die Gültigkeit Ihres Rezeptes zu informieren. Gleichzeitig geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fragen an uns zu stellen oder uns Änderungen bezüglich Ihres Hilfsmittelbedarfs mitzuteilen.

Grundsätzlich gilt bei MEDI-MARKT: Wir melden uns bei Ihnen so selten wie möglich, aber so oft, wie nötig. 

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind in unterschiedlichen MEDI-MARKT Fachbereichen tätig. Um Ihre Wartezeit am Telefon so kurz wie möglich zu halten, werden Sie mit dem jeweils nächsten freien Mitarbeiter für Ihren Fachbereich verbunden.

Lieferung

Ihr Paket wird in der Regel noch am Tag der Bestellung an einen zuverlässigen Paketdienst übergeben.
Sollte es vereinzelt zu verkehrs- oder wetterbedingten Verzögerungen kommen, rufen Sie bitte unsere Kundenberater an. Diese setzen sich dann direkt mit den Paketdiensten in Verbindung, klären den Grund der Verzögerung und sorgen für eine umgehende Zustellung.

WICHTIG: Bitte öffnen Sie nicht die Innenpakete, da MEDI-MARKT aus hygienischen Gründen ausschließlich Kartons mit verschlossenen Innenpaketen zurücknehmen kann.

Rufen Sie umgehend bei unseren Kundenberatern an. Wir vereinbaren die kostenfreie Abholung durch einen Paketdienst sowie die zeitnahe Zustellung des richtigen Produkts.

Bitte senden Sie keine Ware ohne Absprache an uns zurück!

Die Versandkosten sind abhängig vom Bestellwert. MEDI-MARKT berechnet die Versandkosten pauschal mit 4,90 Euro pro Bestellung. Ab einem Bestellwert von 23,80 Euro liefern wir versandkostenfrei.

Bei der Lieferung von Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept entstehen Ihnen generell keine Versandkosten.

Rechnung

MEDI-MARKT versendet Ihre Rechnung aus Effizienzgründen erst ab einem Mindestbetrag von 7,00 Euro oder am Ende des Quartals.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das bargeldlose Lastschriftverfahren für die kostenfreie und bequeme Begleichung Ihrer Rechnung!

Antworten auf weitere Fragen sowie spezielle Informationen erhalten Sie von unseren Kundenberatern.

Bei Rückfragen zu Rechnungen wenden Sie sich bitte an unsere MEDI-MARKT Kundenberatung.
Diese können Sie telefonisch unter 0621 391 56 59 51 montags bis freitags von 7.00 - 20.00 Uhr erreichen.

Mit dem voradressierten Rückumschlag, der Ihrer Sendung beiliegt, können Sie uns neue Rezepte und weitere Dokumente bequem zusenden. Dazu zählen:

  • ausgefülltes „Wichtige Dokument“
  • Ihr Rezept
  • ggf. eine Kopie Ihres Befreiungsausweises.

Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, bringen wir Ihre erste Lieferung von MEDI-MARKT auf den direkten Weg zu Ihnen nach Hause.

Rezept

Nach Ablauf der Gültigkeit Ihres Rezeptes werden Sie von MEDI-MARKT schriftlich oder telefonisch informiert. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne unsere Kundenberater.

Für Ihre lückenlose Versorgung auf Rezept benötigen wir eine durchgängig gültige ärztliche Verordnung. Folgende Angaben müssen auf dem Rezept vermerkt sein:

  • Diagnose
  • Ausstellungsdatum
  • Stempel und Unterschrift des Arztes
  • Versorgungszeitraum
  • Angabe des Artikels
  • Tages-, Wochen- oder Monatsbedarf

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0621 391 56 59 51 zur Verfügung.

Mehrkosten & Zuzahlung

Mehrkosten / "Wirtschaftliche Aufzahlung"

Bei den Mehrkosten handelt es sich um eine wirtschaftliche Aufzahlung, die anfällt, wenn das von Ihnen gewählte Hilfsmittel das Maß des medizinisch Notwendigen übersteigt. Mehrkosten fallen pro bestelltem Paket an. Die Kosten der Versorgung für den medizinisch notwendigen Bedarf werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
 
MEDI-MARKT informiert Sie stets schriftlich über eventuell entstehende Mehrkosten. Generell bemühen wir uns um ein optimales Preis-Leistungsverhältnis bei Ihren Hilfsmitteln.  
Sprechen Sie uns gerne für „für alternative Produkte an“!

 

Gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr)

Wie bei der Medikamentenversorgung besteht für Versicherte auch bei der Hilfsmittelversorgung eine gesetzliche Zuzahlungspflicht.
Für Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent - mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Diesen Betrag entrichten Sie an MEDI-MARKT als Hilfsmittelanbieter. Wir reichen Ihre Zuzahlung an Ihre Krankenkasse weiter.
Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und daher immer wieder neu benötigt werden, zahlen Sie 10 Prozent der Kosten pro Packung hinzu - maximal aber 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit.

Kunden, die nicht von der gesetzlichen Zuzahlung durch die Krankenkasse befreit sind und zum Beispiel Inkontinenzhilfsmittel erhalten, sind dazu verpflichtet, monatlich 10 % vom Pauschalbetrag, den die Krankenkasse pro Monat für jeden Versicherten übernimmt, als Zuzahlung zu leisten.

Beispiel: Pauschalbetrag der Krankenkasse beträgt 20 Euro, Anteil des Kunden pro Monat 2 Euro.

Wenn Sie eine Lieferung mit Inkontinenzartikeln erhalten, sind Sie damit je nach Tagesverbrauch über einen bestimmten Zeitraum versorgt, zum Teil sogar für mehrere Monate. Die Zuzahlungsgebühren fallen dann für jeden Versorgungsmonat an und nicht nur für den Monat, in dem Sie die Ware erhalten haben.

Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsausweises zu. Solange uns keine Kopie des Befreiungsausweises vorliegt, gilt jeder Kunde als zuzahlungspflichtig.

Sollten Sie mit einer anderen Produktgruppe versorgt werden, wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Zuzahlung bitte an unsere MEDI-MARKT Kundenberater. 

Im gelieferten Paket befindet sich neben Ihren bestellten Produkten auch das WICHTIGE DOKUMENT. Auf diesem sehen Sie aufzahlungsfreie Produkte sowie aufzahlungspflichtige Produkte mit den jeweiligen Mehrkosten. Für die aufzahlungsfreien Produkte übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung. Bei den aufzahlungspflichtigen Produkten handelt es sich um eine wirtschaftliche Aufzahlung, die anfällt, wenn eine Versorgung über das Maß des medizinisch Notwendigen hinaus gewünscht wird. Die Mehrkosten fallen pro Liefereinheit an. Da wir Ihre Versorgung mit der Krankenkasse abrechnen, benötigen wir zwingend das WICHTIGE DOKUMENT ausgefüllt und unterzeichnet von Ihnen zurück.

Um zu klären, ob Sie von der gesetzlichen Zuzahlung (Rezeptgebühr) befreit werden können, sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises zu. Diesen müssen Sie jedes Jahr neu beantragen.

Inkontinenzhilfsmittel

Wir möchten sichergehen, dass Sie mit dem optimalen Produkt für Ihre Bedürfnisse versorgt werden. Aus diesem Grund beraten wir Sie ausführlich und senden Ihnen eine Auswahl von teils mehrkostenfreien und teils mehrkostenpflichtigen Produkten zu. Weitere Informationen entnehmen Sie der MEDI-MARKT Dokumentenmappe, die Ihrem Paket beiliegt.

Für Ihre Musterlieferung übernimmt MEDI-MARKT die kompletten Kosten!

Informationen über die Mehrkosten finden Sie in der beigefügten MEDI-MARKT Dokumentenmappe, auf dem Lieferschein sowie auf dem „Wichtigen Dokument“ neben den Angaben zum jeweiligen Produkt.

Wir orientieren uns bei der Versorgung an den Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dieser bezeichnet eine Versorgung als sinnvoll, wenn die tägliche Menge von 5 Inkontinenzhilfsmitteln nicht überschritten wird.

Wird diese Menge in Ihrem Fall überschritten, gibt es Anlass anzunehmen, dass sind Sie noch nicht bzw. nicht mehr mit einem optimalen Produkt versorgt werden. Sprechen Sie uns an, um Ihre Versorgung gemeinsam zu verbessern oder auch um Ihre weiteren Fragen zu klären.

Für Männer, die von Inkontinenz betroffen sind, gibt es spezielle, an die männliche Anatomie angepasste Einlagen.
Sprechen Sie bei Interesse unsere MEDI-MARKT Kundenberater an oder besuchen Sie unseren MEDI-MARKT Online-Shop. Hier finden Sie ein umfassendes Angebot von modernen Inkontinenzhilfsmitteln für Männer.

Kontaktieren Sie unsere Kundenberater, um gemeinsam Ihre individuelle Versorgungssituation zu besprechen. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne kostenfrei ein Musterpaket zu.

Unsere Fachberatung erreichen Sie werktags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch unter:
0621 391 56 57 44 sowie per E-Mail: ihre-versorgung@medi-markt.de

Urinalkondome werden einzeln auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit überprüft, damit sie ihren Anwendern absolute Sicherheit bieten. Durch ihr hochelastisches Material und eine verstärkte Spitze gewährleisten Urinalkondome auch unter hoher Belastung umfassenden Schutz. 

Bestimmen Sie die Größe am besten mithilfe eines Maßbandes. Dieses können Sie kostenfrei bei MEDI-MARKT anfordern. Gerne senden wir Ihnen auch kostenlose Kondommuster zu.
Sprechen Sie unsere Kundenberater an!

Telefonische Fachberatung zu den MEDI-MARKT Versorgungsbereichen von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unter 0621 391 56 57 44
oder per E-Mail an: neukunde@medi-markt.de

Generell ist es möglich, von einem Einmalkatheter auf einen Dauerkatheter zu wechseln. In der Regel wird sogar die gleiche Größe verwendet.

Allerdings empfehlen wir Ihnen, Ihr Vorhaben vorab mit Ihrem Urologen zu besprechen!

Enterale Ernährung

Die Überleitung sollte bei der Nahrungszufuhr alle 24 Stunden gewechselt werden. Wird nur Wasser zugeführt, reicht ein Wechsel im Dreitages-Rhythmus aus.

Trinknahrung, bekannt auch als "Astronautennahrung", ist für alle Menschen geeignet, die einen erhöhten Energiebedarf haben oder nicht in der Lage sind, feste Nahrung zu sich zu nehmen.

Tracheostoma

Baden oder Duschen ist auch mit einem Tracheostoma möglich. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass Wasser und Seife nicht in die Kanüle laufen. Um dies zu vermeiden, gibt es spezielle Hilfsmittel, zum Beispiel den Duschschutz. Männern wird zudem empfohlen, sich nass zu rasieren, da bei der Trockenrasur Bartstoppeln in das Tracheostoma eindringen können.

Beim Tracheostoma-Träger strömt die Atemluft nicht über Nase, Mund und Rachen, sondern direkt in die Luftröhre. Die "künstliche Nase", auch "HME-Filter" genannt, übernimmt die Aufgaben der natürlichen Nase. Dazu zählen:

  • Befeuchten und Erwärmen der Atemluft: Dadurch wird ein Austrocknen der Luftröhrenschleimhaut und die damit verbundene Borkenbildung verhindert.
  • Partikelfilterung der Atemluft: Staubpartikel, Insekten und Schmutz können nicht in die Luftröhre eindringen.
  • Wiederherstellung des Atemwegswiderstandes: Dieser ist wichtig, damit beim Ausatmen die Lungenbläschen (Alveolen) nicht kollabieren.

Silberkanülen sind sehr starrwandig und relativ scharfkantig. Dies führt häufig zu Verletzungen der Luftröhre und der Halshaut. Zudem ist der Tragekomfort sehr gering, denn es kann zu einer Reizung der Luftröhre und vermehrter Schleimbildung kommen. Der Grund: Silber leitet die Wärme der Luftröhre nach außen; die relative kalte Kanüle reizt wiederum die Luftröhre.

Häusliche Pflege

Um Leistungen der Pflegeversicherung (zum Beispiel Bezug der Pflegehilfsmittel oder Pflegegeld) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Pflegebedürftigkeit muss durch die Pflegekasse festgestellt werden.

Stellen Sie dazu bei Ihrer Pflegekasse einen schriftlichen Antrag. Es reicht, wenn Sie schreiben: „Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung.“ Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.

Falls Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades haben, empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres MEDI-MARKT Ratgebers.

Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen kann, da sie wegen Krankheit oder Behinderung eingeschränkt und auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegrade eingeteilt:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 

Für pflegebedürftige Versicherte übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Wenn Sie am Ende des Monats bestellen, können diese Pflegehilfsmittel nicht mehr im aktuellen Monat verbraucht werden. Aus diesem Grund werden diese Artikel dann dem Folgemonat zugeordnet.

Unsere Kundenberater besprechen gerne Ihre individuelle Situation mit Ihnen.

Servicehotline der MEDI-MARKT Fachberatung zu Pflegehilfsmitteln:
0621 391 56 59 96 
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Für Handschuhe, Desinfektionsmittel und weitere Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von derzeit bis zu 40 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass beim Versicherten einer der Pflegegrade 1 - 5 vorliegt.
 
Die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse ist mit Unterstützung von MEDI-MARKT ganz einfach.
Fordern Sie das Antragsformular auf unserem MEDI-PAKET Portal unter https://besser-leben.de/de/pflegepaket_beantragen an und senden Sie dieses ausgefüllt an uns zurück. Wir klären alle weiteren Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse und informieren Sie über die Kostenübernahme. 

Das ist nicht möglich, denn Ihre Pflegekasse stellt derzeit monatlich 40 Euro für Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln bereit. Dieser Betrag darf bei Ihrer Bestellung nicht überstiegen werden. Auch eine Aufteilung der Pauschale über mehrere Monate hinweg, ist leider nicht möglich.

Einen kompakten Überblick erhalten Sie auf unserem MEDI-PAKET Portal unter https://besser-leben.de/de/pflegepaket_beantragen.

Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr individuelles Wunsch-Paket mit Produkten Ihrer Wahl zu bestücken. Das MEDI-PAKET Serviceteam berät Sie gerne dabei. Nutzen Sie dafür unsere Servicehotline: 0621 391 56 59 96.

Sollten Sie in einem Monat vergessen, Ihre Pflegehilfsmittel zu bestellen, können diese nicht nachträglich bestellt werden. MEDI-MARKT ist es nicht gestattet, Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel auf den Folgemonat übertragen, falls Sie im Vormonat Ihre Bestellmöglichkeit für ein MEDI-PAKET nicht genutzt haben.

Wir empfehlen Ihnen, eine monatliche automatische Belieferung zu beauftragen. Das ist der bequemste und zeitsparendste Weg, besonders wenn Sie immer dieselben Produkte benötigen. So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel garantiert zur rechten Zeit!

Das MEDI-MARKT Sortiment an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch umfasst alle modernen Schutz- und Hygieneprodukte, die Ihnen die Krankenpflege erleichtern und Sicherheit vor gefährlichen Keimen geben. Dazu gehören Bettschutzeinlagen, Schutzhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Einmalschürzen, Mundschutz sowie Fingerlinge. Aus diesen Artikeln hat MEDI-MARKT eine bedarfsgerechte Auswahl für acht verschiedene Pflegesituationen, die häufig vorkommen, zusammengestellt. Falls keine der vorkonfektionierten MEDI-PAKETE A – FFFP2-2 zu Ihrem persönlichen Bedarf passt, können Sie Ihre individuelle Auswahl treffen und maßgeschneidertes Wunsch-Paket schnüren.
Beantragen Sie Ihr MEDI-PAKET direkt über unser Plattform unter https://besser-leben.de/de/pflegepaket_beantragen

Sie können Ihren Anbieter für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch jederzeit ganz einfach wechseln. So gehen Sie am besten vor: Beantragen Sie die nötigen Unterlagen auf unserem MEDI-PAKET Portal unter https://besser-leben.de/de/pflegepaket_beantragen. Nach Erhalt füllen Sie das Formular aus und senden uns dieses sowie das voradressierte Begleitschreiben zurück. MEDI-MARKT leitet dann alles Weitere in die Wege. Sobald uns die Zusage der Kostenübernahme von Ihrer Pflegekasse vorliegt, versorgen wir Sie bequem Monat für Monat mit Ihrem MEDI-PAKET.

In der Regel genehmigt Ihre Pflegekasse zwei waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr.

Hautpflegeprodukte wie Cremes, Salben oder Reinigungsschaum werden über die Pauschale Ihrer Pflegekasse nicht abgedeckt. In unserem MEDI-MARKT Online-Shop finden Sie jedoch unser Sortiment an hochwertigen Hautpflegeprodukten zu attraktiven Preisen.

Zum MEDI-MARKT Shop!

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